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Honorar und Kassenzuschuss:

Die Vergütung für eine Therapiesitzung von 50 Minuten (zusätzlich 10 Minuten Dokumentation) orientiert sich an üblichen Tarifen und beträgt 95 €.

Die Begleichung des Honorars erfolgt per Überweisung, das Honorar für das Erstgespräch wird in bar erstattet.

Bei persönlichem Bedarf ist ein Sozialtarif möglich, fragen Sie nach einem freien Platz.

 

Eine Rückvergütung / Teilrefundierung des Honorars von den Kassen ist möglich, da ich eine von der Sozialversicherung anerkannte Psychotherapeutin bin.

Ich bitte die aktuelle Höhe der Rückzahlung bei Ihrer Kasse zu erfragen, sie beträgt mindestens 31,50 € (ÖGK) pro Sitzung. Voraussetzung ist die Anerkennung der ICD-10 Diagnose und eine ärztliche Bestätigung zwischen erster und zweiter Sitzung. Antragsunterlagen liegen bei mir auf.

 

Opfer von Verbrechen haben Anspruch auf Rückvergütung durch das Bundessozialamt.

 

Psychotherapie-Kosten können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Absageregelung:

Ich bitte vereinbarte Sitzungen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abzusagen. Ansonsten behalte ich mir vor, das Honorar für die entfallene Stunde in Rechnung zu stellen, denn ich habe die Zeit für Sie reserviert.

Junge Frau in den Bergen

Wohin im Notfall:

Psychiatrisches Krisentelefon Steiermark (24 Stunden Hotline) 0800 449933

 

Kriseninterventionsteam Steiermark

130

 

Akutambulanz des LKH Graz II, Standort Süd

Tel.:  0316 21910

 

Universitätsklinikum Graz I

Tel.: 0316 3850

 

Krisenintervention (Österreichisches Rotes Kreuz)

Tel.: 14844

 

Weitere Informationen:

 

www.stlp.at/patientinnen-information

www.psyonline.at/themen

www.existenzanalyse.at

Einlassen aufs Leben – JA zum Leben sagen

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